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Strompreisbremse

Mit der Strompreisbremse hat die Bundesregierung eine Entlastung der Stromverbraucher bei den im letzten Jahr stark angestiegenen Strompreisen beschlossen. Leider ist das Gesetz nach langen und zähen Verhandlungen erst sehr spät verabschiedet worden. Jetzt arbeiten wir mit aller Kraft an der Entwicklung der nötigen Software-Lösung. Leider steht diese noch nicht ausreichend zur Verfügung. Da wir unsere Kunden bis zum heutigen Tag darüber informieren wollen, wie die Entlastung aussieht und umgesetzt wird, bekommen Sie hiermit Informationen über die Grundlagen, bisherigen Anpassungen und weiteren Umsetzungen übermittelt.

Die Entlastung gilt für alle Stromkunden. Unterschieden wird das Verfahren der Entlastung aber in der Höhe Ihres Jahresverbrauches. Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh (im Jahr 2022) erhalten eine Deckelung ihres Strompreises für 80 % dieses Jahresverbrauches aus 2022 auf 40 ct/kWh brutto. Dies betrifft nahezu alle Haushalts- und Kleingewerbekunden. Für alle „Groß“-Kunden über einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh greift die Bremse auf den Netto-Energiepreis. Das bedeutet, dass auf den Energiepreis noch alle Abgaben, Umlagen und Steuern addiert werden. Dieser Netto-Energiepreis ist auf 13 ct/kWh für 70 % Ihres Verbrauches von 2021 festgelegt. Jedem Kunden steht nach seinem historischen Verbrauch ein eigenes Entlastungskontingent zur Verfügung.

Ist dieses persönliche Entlastungskontigent aufgebraucht, muss der volle Strompreis gezahlt werden. Wird in diesem Jahr der Stromverbrauch reduziert, so wirkt sich das Kontigent auf mehr als 80 % aus, bei erhöhtem Verbrauch wird es prozentual sinken.

Beispiel: Ein Haushaltskunde mit 2.000 kWh Jahresverbrauch laut Abrechnung 2022: Der Kunde erhält ein Entlastungskontingent von 1600 kWh zu einem Strompreis von 40 ct/kWh brutto. Für 400 kWh muss der volle Preis gezahlt werden. Werden 2023 nur 1600 kWh Strom verbraucht, werden die kompletten 1600 kWh maximal zum gedeckelten Preis abgerechnet, werden 2200 kWh verbraucht, werden nur 1600 kWh gedeckelt. Stromsparen zahlt sich in diesem Jahr also aus.

Wir werden Sie zum schnellstmöglichen Zeitpunkt darüber informieren, wie hoch Ihr individuelles Entlastungskontingent ist. Bis dahin können Sie dieses aber auch relativ einfach selbst ermitteln. Sie benötigen hierzu lediglich die Jahresabrechnung 2022 und rechnen 80 % des Jahresverbrauchs aus.

Damit sich die Entlastung nicht erst im kommenden Jahr mit der Endabrechnung 2023 bemerkbar macht, werden wir alle Abschläge bei Haushalts- und Gewerbekunden entsprechend senken. Leider hat sich durch die Entlastungsmaßnahmen über die Strompreisbremse und den Wegfall der EEG-Umlagen die Jahresendabrechnung 2022 verzögert, so dass zwei Monatsabschläge (Februar und März 2023) gar nicht eingezogen werden konnten und auf die verbleibenden 10 Abschläge addiert werden (diese sich also erhöhen). Sobald alle Endabrechnungen durchgeführt sind, werden wir den folgenden April-Abschlag 4-fach stärker senken als die Abschläge von Mai bis Dezember, um die Monate Januar bis März auszugleichen. Nach wie vor gilt, dass Abschläge auch über unser Portal oder manuell per E-Mail vom Kunden angepasst werden können.

Bei Großkunden über 30.000 kWh/a mit Monatsabschlag erfolgt die Abrechnung und Abschlagsanpassung analog zu den kleinen Kunden siehe oben. Bei Großkunden (RLM) mit monatsscharfer Abrechnung der Messwerte wird bereits in der Abrechnung der Energiepreis (bei Überschreitung) auf 13 ct/kWh für 70% des Verbrauches gedeckelt.

Wir werden auf unserer Homepage einen Bereich für die Umsetzung und Fragen zur Strompreisbremse schaffen, der unter www.nordgroon.de/strompreisbremse erreichbar ist und erweitert wird.

In eigener Sache: Bitte warten Sie die Umsetzung und Reduzierung des Abschlags nach der Jahresrechnung durch uns ab, bevor Sie den Abschlag evtl. manuell anpassen, da unsere Anpassung, die Ihre überschreiben würde. Wir bemühen uns, alle Entlastungen, Kontingente und Anpassungen korrekt und zeitnah durchzuführen. Bitte sehen Sie uns nach, dass dies in Einzelfällen zu Problemen führen kann, die wir dann auf Zuruf schnellstmöglich beheben werden.

Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie die Abschläge nicht bezahlen können und dringende Entlastung benötigen. Die Strompreisbremse ist genau dafür geschaffen worden, damit niemand sich seinen Strom nicht mehr leisten kann.

Wir hoffen Ihnen weiterhin mit Rat und günstigem Strom zur Verfügung stehen zu können. Die aktuelle Preisentwicklung sehen Sie nach wie vor unter www.nordgroon.de/preisentwicklung.

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